BA Nr. 022/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 25.02.2021
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Baubuch-Nr.: 022/2021
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Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Haus 1
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Bauort: Jörg- von- Leonrod- Straße
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: Teilflächen aus 494/4 und 493
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Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
(Zufahrt nach Art. 4 (2) Nr. 2 BayBO)
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits zu einem Dreispänner auf dem Grundstück erteilt. Die Firstrichtung war in der vorangegangenen Planung von Norden nach Süden ausgerichtet. In der aktuellen Planung soll das Baugrundstück nun in zwei einzelne Baugrundstücke sowie ein Zufahrtsgrundstück aufgeteilt werden. Angedacht sind zwei Einfamilienwohnhäuser. Der zur Entscheidung stehende Bauantrag handelt über das nördlich gelegene Wohngebäude – Haus 1. Ausgerichtet ist der First von West nach Ost. Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2021 14:19 Uhr