BA Nr. 035/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Eingang:         09.03.2021

Baubuch-Nr.: 035/2021

Bauvorhaben:        Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und einem Laden sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten
Bauort:        Heidecker Straße 9 + 11
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        405/34, 405/36, 405/144, 405/117
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar        X ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Anwesen Heidecker Straße 11 wird zurückgebaut. Auf dem Baugrundstück entsteht ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, sowie einem Laden im Erdgeschoss. Das Nachbaranwesen Heidecker Straße 9 soll in diesem Zuge umgebaut und saniert werden. Dort sind drei Wohnungen geplant; das Gebäude war ursprünglich als Zweifamilienwohnhaus genehmigt worden. Die Stellplätze werden teils auf den Baugrundstücken, teils auf Grundstücken in der Nähe der Baugrundstücke nachgewiesen. Hierzu fehlt noch die rechtliche Sicherung. Vier Stellplätze sind abzulösen. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Über die Stellplatzsituation wird wie üblich im Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die rechtliche Sicherung der Stellplätze erfolgt. Über die Stellplatzfrage wird in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 14:19 Uhr