BA Nr. 045/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Eingang:         30.03.2021     

Baubuch-Nr.:      045/2021

Bauvorhaben:        Errichtung eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung,                         Doppelgarage, Fahrradraum und Fertiggarage 
Bauort:        Talstraße 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        493
Gemarkung:        Hilpoltstein     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das jetzige Gebäude Talstraße 3 besitzt zwei Regelgeschosse, sowie ein Unter- und ein Dachgeschoss. Es ist mit einem steilen Satteldach überdeckt.
Im Rahmen der vorliegenden Planung, soll dieses Gebäude abgerissen und durch einen modernen Baukörper ersetzt werden. Dieser besteht aus einem Untergeschoss, zwei Regelgeschossen und einem Staffelgeschoss. Durch die ähnliche Platzierung des Neubaus im Baugrundstück wie der Gebäudebestand und die dortige Hanglage nutzend, entsteht ein Souterrain. Darin ist eine Einliegerwohnung geplant. Es sind Flachdächer vorgesehen.
Das Vorhaben fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die überbaute Grundstücks- und die Geschossfläche, gleichen der umgebenden Bebauung. Die Gebäudehöhe des Ersatzneubaus ist um 2,60m geringer als die des Bestands. Auch die Wandhöhen richten sich nach dem vorhandenen Gebäude. Der Antragsteller weist vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nach.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 28.09.2021 14:19 Uhr