BA Nr. 082/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         06.07.2021 mit Ergänzungen vom 27.07.2021

Baubuch-Nr.: 082/2021

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Mietwohnungen und elf Stellplätzen
Bauort:        Am Schlossgraben 24
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        408/10
Gemarkung:        Hilpoltstein     
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja        X nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar        X ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das geplante Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Mietwohnungen, fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Forderungen der Stellplatzsatzung sind eingehalten.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind allerdings Differenzen zur umgebenden Bebauung feststellbar. Das Gebäude ist mit drei Regelgeschossen geplant. In der Umgebung sind Häuser mit maximal zwei Regelgeschossen und Dach- bzw. Staffelgeschossen vorhanden. Mit dem weiteren Regelgeschoss korreliert die Geschossflächenzahl, die sich zur vorhandenen Bebauung abhebt. Beim geplanten Gebäude tritt eine Überschreitung bis ca. 30% zur Umgebung auf.
Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein. 
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 17.11.2021 08:30 Uhr