BA Nr. 082/2021 - Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         04.11.2021

Baubuch-Nr.: 082/2021

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Mietwohnungen und elf Stellplätzen
Bauort:        Am Schlossgraben 24
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        408/10
Gemarkung:        Hilpoltstein     
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar        X ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das gemeindliche Einvernehmen zum ursprünglichen Bauantrag, wurde in der Bauausschusssitzung vom 20.09.2021 wegen der Geschossigkeit und der überhöhten Geschossflächenzahl nicht erteilt. Das Gebäude war mit drei Regelgeschossen und einer im Vergleich zur Umgebung um 30% höheren Geschossflächenzahl geplant. Das Landratsamt Roth hat unsere Rechtsauffassung geteilt und den Antragsteller zur Umplanung bewogen.
Die vorgelegte Planung enthält nun statt des dritten Regelgeschosses ein Staffelgeschoss und orientiert sich damit an einem bereits realisierten Gebäude in der Nähe. Die Geschossflächenzahl reduziert sich auf 0,56.
Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt unverändert mit 5 Mietwohnungen. Die Stellplätze sind nachgewiesen.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2021 08:41 Uhr