Baugebiet Lay 1 "Michelsfeld" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Krisenausschusses, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Krisenausschuss 3. Sitzung des Krisenausschusses 25.02.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 30.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ beschlossen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.

Das Konzept sieht im gesamten Geltungsbereich eine offene Bauweise vor, mit der Einschränkung, dass nur Einzel- und Doppelhäuser mit hohem Anteil an Grünflächen zulässig sind.    

Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird vor Satzungsbeschluss ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit Vorhabens- und Erschließungsplan geschlossen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden.

Das vom Vorhabensträger beauftragte Ingenieurbüro Klos hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zum Bebauungsplan Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 18.03.2021 11:45 Uhr