Bebauungsplan Jahrsdorf 2: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Krisenausschusses, 11.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Krisenausschuss 4. Sitzung des Krisenausschusses 11.03.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 21.11.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 gefasst.

In weiteren Absprachen mit dem beauftragten Ingenieurbüro Klos aus Spalt und den betroffenen Fachstellen wurden weitere Arbeitsschritte vor der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB notwendig.

Vor Beginn der Auslegung wurde zunächst eine umfassende Prüfung des Baugrundes notwendig. Auch die unausweichliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde nach internen Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem ausführenden Biologen in Auftrag gegeben und angefertigt. Diese ist auch Teil der Begründung des Bebauungsplans „Jahrsdorf 2“. Die konkrete Ausgleichsfläche (bisher in den beiliegenden Planunterlagen noch nicht enthalten und gelb hinterlegt) wird vor Bekanntmachung und Beginn der Auslegung in den Verfahrensunterlagen ergänzt.

In der Sitzung vom 07.05.2020 billigt der Stadtrat die vorgestellte Planung und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.


Ergänzung zur Stadtratssitzung am 24.09.2020

Die während der Auslegungsfrist von 03.07.2020 – 04.08.2020 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Da der Entwurf des Bauleitplans hiernach nochmals geändert wurde, ist er gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 erneut öffentlich auszulegen.

Ergänzung zur Stadtratssitzung am 11.03.2021

Die während der Auslegungsfrist von 02.02.2021 – 26.02.2021 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Jahrsdorf 2 „Nördlich der Ortschaft“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Jahrsdorf 2 „Nördlich der Ortschaft“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.03.2021 16:49 Uhr