Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre (Ergänzung 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Stadtrates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße-/ Freystädter Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha. 

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Zur Sitzung am 30.09.2021 (Ergänzung 1)
Beim damaligen Erlass der Veränderungssperre im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit der Veränderungssperre zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern 450/21, 450/22, 450/23 in der Veränderungssperre ergänzt und erneut beschlossen. Die Veränderungssperre bleibt weiterhin in Kraft.

Zur Sitzung am 24.03.2022 (Ergänzung 2)
Aufgrund weiterer Untersuchungen des Plangebiets sind städtebauliche Konflikte im östlichen Bereich des Geltungsbereichs aufgetreten. Durch den Betrieb der kommunalen Bauhöfe zeigt sich nach Einschätzung des Planungsbüros sowie die des Landratsamtes Roth ein Nutzungsverhältnis ähnlich eines Gewerbes. Um an der Planungsabsicht eines Allgemeinen Wohngebiets festhalten zu können, muss zwischen dem Gewerbebereich der Bauhöfe und dem Allgemeinen Wohngebiet im Westen ein Mischgebiet ausgewiesen werden.
Um dieses mischgebietstypisch zu gestalten, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurnummer 539/13 Gem. Hilpoltstein erweitert. So würde nach Westen hin eine Nutzungsgliederung bzw. Gebietsstaffelung von Gewerbenutzungen über Mischgebiet als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnnutzung im WA erfolgen.

Die Flurnummern 539/13, 450/23, 450/22 und 450/23 werden in den weiteren Planungen daher nun als Mischgebiet dargestellt. 

Um die Rechtssicherheit der Veränderungssperre zu gewährleisten, wird das Flurstück 539/13 in der Veränderungssperre ergänzt und erneut beschlossen. Die Veränderungssperre bleibt weiterhin in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Ergänzung 2 über die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23, 539/13 Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 07:41 Uhr