Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Vorstellung und Billigung der Planung zur Einholung fachlicher Vorabstellungnahmen (Scoping) der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Stadtrates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ beschlossen.

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.

Da es sich um ein bereits bebautes Gebiet handle, wird vorgeschlagen, noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB von ausgewählten Behörden und Träger öffentlicher Belange fachliche Vorabstellungnahmen (sog. Scoping) zur vorliegenden Planung einzuholen. Dies hätte den Vorteil bereits frühzeitig notwendige Anpassungen zu treffen.

Parallel wird die Gesamtplanung (FNP-Änderung, Erstellung Umweltbericht, Grünordnungsplan mit Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) fertig gestellt. Außerdem können Fachgutachten wie Schallschutz, Altlasten und SaP der Firmengelände beauftragt und durchgeführt werden.

Nach Vorliegen der Vorabstellungnahmen aus dem Scoping und aller Fachgutachten, kann die Planung entsprechend ergänzt werden. Erst danach wird die Planung erneut gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Parallelverfahren durchgeführt. 

Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Projekt 4 zum Bebauungsplan Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ der Stadt Hilpoltstein und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung entsprechender Fachgutachten und einer sogenannten „Scopingbeteiligung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 07:41 Uhr