2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 Gewerbegebiet "Kränzleinsberg-Große Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 07.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 07.07.2022 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 Gewerbegebiet „Kränzleinsberg – Große Erweiterung“ ist im Jahr 2014 in Kraft getreten.

Durch die Änderung des ursprünglich geplanten Kreisverkehrs als Anbindung an die St 2225 sowie kleinere Anpassungen, welche sich aufgrund der Ausbauplanung des Staatlichen Bauamtes ergeben haben, wurde die geänderte Erschließungs- und Bauflächensituation im Jahre 2018 in den Bebauungsplan aufgenommen (1. Änderung).

Durch bereits erteilte Baugenehmigungen wird es erforderlich, Festsetzungen im Bebauungsplan anzupassen. Die Ansiedlung der Firma Käpple im Gewerbegebiet Kränzleinsberg erfordert zudem eine Änderung im Bereich der öffentlichen Erschließungsstraße sowie in der Gebäudehöhe. Im Zuge der 2. Änderung wird die Parzellierung von bereits vollzogenen Grundstücksverkäufen ebenfalls direkt angepasst.

Folgende Festsetzungen sind anzupassen:
  • Festsetzungen zur Wandhöhe bzw. Traufhöhe
  • Festsetzungen der Baugrenzen
  • Grundstückszu- und ausfahrten zzgl. weiterer Zufahrten
  • Umplanung der öffentlichen Erschließungsstraße im Bereich des Wendehammers
  • Festlegungen der Baumstandorte
  • Festsetzungen zur Regelung von Feuerwehrzu- und umfahrten

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren.

Für die vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde das Planblatt des ursprünglichen Bebauungsplanes bzw. das der 1. Änderung als Grundlage verwendet und in den für das Vorhaben relevanten Bereichen angepasst. 

Die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 8-3 „Kränzleinsberg – Große Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2022 07:43 Uhr