Zweiter Stellvertreter des Kommandanten bei der Stützpunktwehr Hilpoltstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 13.10.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sieht vor, dass nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall zwei Stellvertreter des Kommandanten gewählt werden können. Die Kommandanten*innen/Stellvertretenden Kommandanten*innen im gesamten Brandbezirk sind ehrenamtlich tätig. Gerade bei der Stützpunktwehr in Hilpoltstein fallen nicht nur die meisten Einsätze an, sondern werden zentral auch weitere Aufgaben für die Ortswehren übernommen (Ausbildung, Leistungsabnahmen, Fahrzeugbeschaffung, …..). Um diese Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung besser aufzuteilen, wird vorgeschlagen, für die Stützpunktwehr Hilpoltstein zwei Kommandantenstellvertreter festzulegen.

Beschluss

Bei der Stützpunktwehr Hilpoltstein können künftig zwei Stellvertreter*innen des Kommandanten/der Kommandantin gewählt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 12:14 Uhr