AV Nr. 079/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 02.06.2022
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Baubuch-Nr.: 079/2022
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Bauvorhaben: Errichtung einer Halle zur Lagerung von Massivhölzern und Plattenwerkstoffen
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: Teilfläche Fl.Nr. 195
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig ja nein X Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die Halle dient als zusätzliche Lagermöglichkeit für Holz- und Holzwerkstoffe, für den auf dem benachbarten Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb des Antragstellers. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen. Die Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze sind noch zeichnerisch und rechnerisch darzustellen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr