AV Nr. 079/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         02.06.2022

Baubuch-Nr.: 079/2022

Bauvorhaben:        Errichtung einer Halle zur Lagerung von Massivhölzern und Plattenwerkstoffen
Bauort:        Meckenhausen G
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        Teilfläche Fl.Nr. 195
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig         ja         nein                X Vorbescheid         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die Halle dient als zusätzliche Lagermöglichkeit für Holz- und Holzwerkstoffe, für den auf dem benachbarten Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb des Antragstellers. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen. Die Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze sind noch zeichnerisch und rechnerisch darzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr