BA Nr. 084/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 13.06.2022
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Baubuch-Nr.: 084/2022
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Bauvorhaben: Errichtung einer Werkhalle
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die Antragstellerin plant zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitsabläufe, die Errichtung einer neuen Werkhalle auf dem angrenzenden Grundstück zum bereits bestehenden Betrieb. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen.
Belange des Immissionsschutzes und des Naturschutzes sind in der Planung abgearbeitet. Die Stellplätze werden mit der vorliegenden Planung nachgewiesen.
Die Werkhalle wird über das bestehende Betriebsgrundstück erschlossen. Für die Zufahrt, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr