Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Schreinerarbeiten im Zuge des Um- und Ausbaus ehem. Gaststätte "Zur Luft" zum Jugendhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Im Zuge des Um- und Ausbaus der ehem. Gaststätte „Zur Luft“ zum Jugendhaus wurden zusätzliche Arbeiten oder geänderte Ausführungen notwendig (Fensterflügel im Lichtband Technik und Behinderten- WC des Obergeschosses zusätzlich zur Abluftanlage, Einlassen der Fensterbänke in die Leibungsdämmung, Furnier für Innentüren statt Oberfläche der Mehrschichtplatte, Holzrahmenkonstruktion für das Schiebetürelement im Obergeschoss, Änderung der Durchreiche, Zulage für Entfall des Bodeneinstands bei den WC- Trennwänden, Aufdoppelung des Bauelements im ehem. Gebäudezugang zu Zwecken der Wärmedämmung, gedämmtes Windfangelement und Wärmeschutzverglasung für die Gläser im Windfang zum Altbau, Markierung der Handläufe im Treppenhaus mit Brailleschrift aus Gründen der Barrierefreiheit), die für die fachgerechte Ausführung der Leistungen, aber auch hinsichtlich des Baufortschritts notwendig wurden. Diese Aufträge wurden von Bgm. Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO vergeben, damit die Materialbestellungen rechtzeitig erfolgten und somit der termingerechte Baufortschritt sichergestellt werden konnten. Der Auftrag in Höhe von 11.037,25 Euro brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Schreinerei Morgott aus Ellingen vergeben.

Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr