AV Nr. 124/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Eingang:         17.11.2022

Baubuch-Nr.: 124/2022

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Bauort:        In Hagenbuch
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        15/1
Gemarkung:        Hagenbuch     
Bauantrag vollständig         ja         nein                X Antrag auf Vorbescheid         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
 im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche 
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Sinne im Außenbereich. Öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben: es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, führt zu einer Verfestigung eines Siedlungssplitters und liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „LSG-BAY-15 Schutzzone im Naturpark Altmühltal“. Die Erschließung ist gesichert; die Erschließungskosten wären durch den Antragsteller zu tragen.
Die gegenüberliegenden Nutzungen beruhen auf Bestandsgenehmigungen, welche auf eine Privilegierung für den Außenbereich zurückzuführen sind. Sie wurden vor der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets 1995 errichtet.
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.12.2022 14:11 Uhr