AV Nr. 124/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.11.2022
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Baubuch-Nr.: 124/2022
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 15/1
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Bauantrag vollständig ja nein X Antrag auf Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Sinne im Außenbereich. Öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben: es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, führt zu einer Verfestigung eines Siedlungssplitters und liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „LSG-BAY-15 Schutzzone im Naturpark Altmühltal“. Die Erschließung ist gesichert; die Erschließungskosten wären durch den Antragsteller zu tragen.
Die gegenüberliegenden Nutzungen beruhen auf Bestandsgenehmigungen, welche auf eine Privilegierung für den Außenbereich zurückzuführen sind. Sie wurden vor der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets 1995 errichtet.
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 13.12.2022 14:11 Uhr