Der Termin der Landratswahl wurde von der Regierung von Mittelfranken auf den 30. April 2023 festgesetzt. Eine eventuell stattfindende Stichwahl wird zwei Wochen später am 14.5.2023 (Muttertag und Mittelalterfest) stattfinden.
In den letzten Jahren stieg der Briefwahlanteil bei allen Wahlen kontinuierlich. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei rund 36%, bei der Kommunalwahl 2020 sogar bei über 57% und bei der letzten Bundestagswahl im Jahre 2021 bei knapp 53 %.
Da wir davon ausgehen, dass die Wähler auch bei der anstehenden Landratswahl vermehrt von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch machen werden, belassen wir es bei der erhöhten Anzahl an Briefwahlbezirken.
Die in den Briefwahlbezirken auszuzählenden Stimmen würden sich bei einem Briefwahlanteil von ca. 50% bei einer sehr guten Wahlbeteiligung von 80 % bei rund 500 Wählern einpendeln.
Die kleinsten Wahlbezirke, Hagenbuch, Lay und Mindorf werden, wie bereits bei den Wahlen 2020 und 2021, in die Bezirke Meckenhausen, Weinsfeld und Jahrsdorf integriert. Desweiteren wird es in Hilpoltstein 4 Wahlbezirke und in Heuberg, Hofstetten, Jahrsdorf, Meckenhausen, Mörlach, Unterrödel, Weinsfeld und Zell je einen Stimmbezirk geben.
Damit wird es für die Landratswahl 12 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke geben.
Das für die Mitglieder der Wahlvorstände auszuzahlende Erfrischungsgeld wird inklusive des Inflationsausgleichs von 50 auf 60 Euro erhöht.
In Bezug auf die Wahlplakatierungen gelten für die Landratswahl noch die Regelungen der Plakatierungsverordnung vom 18.11.2019.
Wir möchten darauf hinweisen, dass vor Aufstellung der Plakate die Standorte mit der Stadt abgesprochen werden müssen. Grundsätzlich läuft die Koordination der Standorte über das Ordnungsamt.
Insbesondere wenn öffentliche oder fiskalische städtische oder auch staatliche Flächen in Anspruch genommen werden sollten, sind diese vorab bei der Stadt zu beantragen.