Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Stadtrates, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ beschlossen.

Der Flächenbedarf der PV-Anlage beträgt ca. 11,57 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 272, 248, 271 und 278 der Gemarkung Lampersdorf.

Die Billigung der Entwurfsplanung sowie die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurden in der Sitzung am 10.02.2022 beschlossen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Beteiligung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Team 4 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Beteiligung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 12:26 Uhr