31. Änderung Flächennutzungsplan (PV Heuberg-Nordost) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 20.04.2023 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413 und 412 der Gemarkung Heuberg.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Beteiligung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Team 4 zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Beteiligung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Datenstand vom 30.08.2023 09:38 Uhr