Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 20.04.2023 ö beschliessend 7.5

Sachverhalt

Die Entwicklung der letzten Jahre macht deutlich, dass Hilpoltstein ein attraktiver Gewerbestandort ist. Die Stadt Hilpoltstein möchte auch in Zukunft attraktive Gewerbeflächen für Gewerbebetriebe zur Verfügung stellen.

Das zuletzt ausgewiesene Gewerbegebiet „Am Kränzleinsberg“ ist nahezu komplett verkauft und bebaut.

Um auch zukünftig Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu bieten, die Vorteile des Gewerbestandorts Hilpoltstein zu nutzen und sich hier anzusiedeln, soll das bestehende Gewerbegebiet „An der Autobahn“ in östlicher Richtung entlang der BAB A9 erweitert werden. 

Die durch die Autobahnabfahrt Hilpoltstein / Sindersdorf ideal angebundenen Flächen wurden bereits im Jahr 2004 im Zuge eines Raumordnungsverfahren für ein Fahrsicherheitszentrum Nordbayern von der Regierung von Mittelfranken landesplanerisch positiv beurteilt. Nachdem das Fahrsicherheitszentrum zwischenzeitlich an anderer Stelle realisiert wurde, sollen die Flächen nunmehr im Zuge einer Bauleitplanung für die Bereitstellung gewerblicher Bauflächen ausgewiesen werden.

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Erweiterungsflächen Gewerbe
  • Sicherung der Gewerbeflächen 
  • sehr gute und leistungsfähige Verkehrsanbindung durch den Standort
  • Sicherung einer räumlich ausgewogenen, langfristigen sowie wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur
  • Unabhängigkeit vom großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen 

Die genannten Ziele sind für die städtebauliche Ordnung erforderlich und machen die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB notwendig. 

Die Erweiterungsfläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,8 ha.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Luftbild anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, Beschluss über 7.5 und 7.6 zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.08.2023 09:38 Uhr