Amtsangemessene Alimentation von Beamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 20.04.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die familienbezogenen Bestandteile der bayerischen Besoldung stehen mit den seitens des Bundesverfassungsgerichts mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) aufgestellten Anforderungen nicht in Einklang. Daher sollen mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 18/25363) die familienbezogenen Besoldungsbestandteile den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend systematisch neu ausgerichtet und an eine ortsbezogene Besoldungskomponente gekoppelt werden.

Am 2. März 2023 hat der Bayerische Landtag abschließend darüber beraten und die Neuregelung beschlossen. Das Gesetz enthält für die Zeit zwischen Verkündung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nachzahlungsregelungen.

Der bayerische Gemeindetag empfiehlt, auch um einen Gleichklang der kommunalen und staatlichen Beamten zu erreichen und eine Schlechterstellung der Beamten in den Gemeinden zu verhindern, den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre bis einschließlich 2020 im Gemeinderat/Stadtrat beschließen zu lassen.
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Beschluss

Der Stadtrat beschließt, festzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilpoltstein, die die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich erhöhter Orts- und Familienzuschläge erfüllen, behandelt werden sollen wie die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern. Hierzu wird festgestellt, dass der Stadtrat auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 allgemein verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2023 09:38 Uhr