Bebauungsplan Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung“ beschlossen.

Um auch zukünftig Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu bieten, die Vorteile des Gewerbestandorts Hilpoltstein zu nutzen und sich hier anzusiedeln, soll das bestehende Gewerbegebiet „An der Autobahn“ in östlicher Richtung entlang der BAB A9 erweitert werden. 

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Erweiterungsflächen Gewerbe 
  • Sicherung der Gewerbeflächen  
  • sehr gute und leistungsfähige Verkehrsanbindung durch den Standort 
  • Sicherung einer räumlich ausgewogenen, langfristigen sowie wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur 
  • Unabhängigkeit vom großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen 
Die Erweiterungsfläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,8 ha.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Luftbild anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 
136/1, 140, 139, 138, 137 der Gemarkung Sindersdorf und Fl.Nr. 103, 104 und 102 der Gemarkung Lay gem. § 16 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.08.2023 16:33 Uhr