Umbesetzung der Ausschüsse und Beiräte (ehem. Arbeitskreise)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 56. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Stadträtin Andrea Hofbeck hat den Austritt aus der CSU Stadtratsfraktion mitgeteilt. Durch den Austritt verändert sich das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Es ist daher erforderlich, die Veränderung in den Ausschüssen auszugleichen (§ 7 Abs. 1 Satz 7 Geschäftsordnung der Stadt Hilpoltstein – GeschO). Die Sitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt und gemäß dem festgelegten Berechnungsverfahren nach § 7 Sätze 2,3 GeschO i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchst. a) bis d) Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ergibt sich folgendes Ergebnis:

 
Stadtrat
Ausschuss
RPA
Sitze gesamt
24
12
4
CSU
7
3,5
1,17
SPD
6
3
1,00
FW
6
3
1,00
Die Grünen
4
2
0,67
Fraktionslos
1
0,5
0,17

Die fraktionslose Stadträtin Andrea Hofbeck ist auch als „Einzelgängerin“ in die Sitzverteilung mit einzubeziehen (Prandl / Zimmermann / Büchner / Pahlke Kommunalrecht in Bayern, Art. 33 GO, 10). Daraus ergibt sich nach Verteilung der Sitze auf die ganzen Zahlen und Sitzvergabe nach der höchsten Bruchzahl für den jeweils letzten Sitz in den Ausschüssen außer dem Rechnungsprüfungsausschuss zwischen der CSU – Fraktion und der fraktionslosen Stadträtin Andrea Hofbeck ein Losentscheid, da das ursprüngliche Stärkeverhältnis der Fraktionen im Stadtrat (§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 GeschO, u.a. Prandl Art. 33 GO, 27) durch den Austritt verändert wurde.

Der Losentscheid ist für jeden Ausschuss gesondert zu treffen, da der Losvorgang nach seinem Zweck einen Einzelfall entscheiden soll. 

Für die weitere kommunale Gremiumsarbeit sind folgende Regelungen vorgesehen:

Beiräte- und Arbeitsausschüsse

Die Zusammensetzung erfolgt nach der aktuell gültigen Geschäftsordnung § 9 aus mindestens je einen Vertreter jeder Fraktion des Stadtrates. Jedoch steht Frau Hofbeck das Recht zu, in den Ausschüssen mitzuwirken.

Kuratorium und Beauftrage

Im Stadtrat werden die Aufgaben in der Regel auf Mehrheitsbasis zugewiesen. Das bedeutet, dass die Entscheidungen über die Zuständigkeiten im Kuratorium und die Beauftragtenpositionen von der Mehrheit im Stadtrat getroffen werden.

 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gemäß der 4. Änderung die neue Zusammensetzung der Ausschüsse und billigt die Vorgehensweise für die weitere kommunale Gremiumsarbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2023 11:12 Uhr