Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 56. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein an in der Sitzung am 17.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die bauliche Entwicklung im Gebiet in geordnete und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken. Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Rahmenbedingungen
für eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Entwicklung geschaffen werden.

Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Freystädter Straße“ sollen folgende Ziele erreicht werden:
  • Steuerung der Nachverdichtung sowie Begrenzung der Versiegelung im Plangebiet
  • Förderung der ökologischen Durchgängigkeit
  • Geordnete Bebauung von Baulücken
  • Förderung einer verträglichen Innenentwicklung (Verträgliches Nutzungsmaß und
    Baustrukturen)

Hierzu werden relevante und wirksame Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gefasst. Einer Steuerung für die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung, Verkehrsflächen sowie die Festlegung überbaubarer Flächen ist nicht erforderlich, sie sollen sich weiterhin nach § 34 BauGB bemessen.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereichsumgriffs des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ (siehe Lageplan) gem. § 16 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2023 11:12 Uhr