Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 29.06.2023 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 02.03.2023 bzw. 13.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ beschlossen.

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Sicherstellung eines gefahrlosen Straßenraumes  
  • Bereitstellung von ausreichend Parkflächen für Kfz und Fahrräder  
  • Barrierefreiheit in der Altstadt  
  • Multifunktionsnutzung von Fußgängern, Rad- und Kfz-Verkehr  
  • Berücksichtigung des demografischen Wandels  
  • Erhalt und Entwicklung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe durch ausreichend Flächen
  • Der Umgriff und die Lage des geplanten Bebauungsplanumgriffs ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Für folgende Flurnummern der Gemarkung Hilpoltstein wird die Veränderungssperre erlassen: 
Fl.Nrn. 1/1; 1/2; 2/1; 7/1; 32/2; 88; 101/4; 102/1; 103/1; 149; 200/1; 203/3; 221/3; 221/2; 244/3; 254/1; 254/9 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 22; 25; 26; 28; 31; 37; 40; 43; 59; 60; 74/1; 822; 105/1; 198; 199; 222/1; 239/2; 254; 324/11; 339/1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereichsumgriffs des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ für die Fl.Nrn. 1/1; 1/2; 2/1; 7/1; 32/2; 88; 101/4; 102/1; 103/1; 149; 200/1; 203/3; 221/3; 221/2; 244/3; 254/1; 254/9 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 22; 25; 26; 28; 31; 37; 40; 43; 59; 60; 74/1; 822; 105/1; 198; 199; 222/1; 239/2; 254; 324/11; 339/1 (siehe Lageplan) gem. § 16 BauGB als Satzung.
Ergänzt werden die Fl.Nrn. der Sternsingerstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2023 09:35 Uhr