23. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lampersdorf) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.02.2022 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 272, 248, 271 und 278 der Gemarkung Lampersdorf.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 09:29 Uhr