Landtagswahl - Allgemeine Hinweise und Beschluss über Wahlhelferentschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Wahlen im Frühjahr dieses Jahres als auch im Herbst 2021 hat sich der Briefwahlanteil wieder bei etwas mehr als 50 % eingestellt. Wir rechnen auch bei der Landtags- und Bezirkswahl mit einem ähnlich prozentualen Anteil. So wird es am 8. Oktober 2023 10 Briefwahlvorstände und 15 Urnenwahlvorstände in Hilpoltstein mit Ortsteilen geben. 

Die kleinsten Wahlbezirke, Hagenbuch, Lay und Mindorf werden wieder, wie bereits seit den Wahlen 2020 in die Bezirke Meckenhausen, Weinsfeld und Jahrsdorf integriert. Aufgrund des etwas höheren Zählaufwands, weil zwei Wahlen parallel durchgeführt werden und aufgrund der Erst- und Zweitstimmenauszählung wird es in Hilpoltstein 6 und in Meckenhausen 2 Wahlvorstände geben. In den Ortsteilen Heuberg, Hofstetten, Jahrsdorf, Mörlach, Unterrödel, Weinsfeld und Zell bleibt es bei je einem Abstimmungsraum.

Damit wird es für die Landtag- und Bezirkswahl 15 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke geben. 

Das für die Mitglieder der Wahlvorstände auszuzahlende Erfrischungsgeld soll bei 60 Euro bleiben.
Um entsprechenden Beschluss wird gebeten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Wahlhelfer mit einem Erfrischungsgeld von 60 € zu entschädigen. Dieser Betrag gilt bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 09:29 Uhr