AV Nr. 139/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 23.12.2022
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Baubuch-Nr.: 139/2022
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
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Bauort: Altenhofen
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 639
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Gemarkung: Heuberg - Klingel
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Bauantrag vollständig ja nein X Antrag auf Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist nicht gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen X sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Sinne im Außenbereich. Öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben: Es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, führt zu einer Verfestigung eines Siedlungssplitters und beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind derzeit nicht gesichert, da derzeit keine Ver- bzw. Entsorgungsleitungen am Grundstück vorbeiführen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach- Gruppe würde das Vorhaben mittels eines überlangen Hausanschlusses versorgen können. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, da am Grundstück kein öffentlicher Abwasserkanal (Sammler) vorbeiführt und aus bautechnischer Sicht die Verlegung eines weiteren Grundstücksanschlusses im öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 637 abzulehnen ist. Die Erschließungskosten müssen durch die Antragsteller getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Datenstand vom 06.02.2023 16:12 Uhr