BA Nr. 028/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 11.04.2023
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Baubuch-Nr.: 028/2023
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Bauvorhaben: Neubau einer Fahrzeughalle für die Aufbereitung von Nutzfahrzeugen
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 323/6, 323/3 und 323/5
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Gemarkung: Lay
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche, teils Flächen für die Landwirtschaft, Stillgewässer ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert. Laut Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben innerhalb einer gewerblichen Baufläche. Weitere öffentliche Belange werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Erschließung ist gesichert. Hinsichtlich der Löschwasserversorgung sollte darauf hingewiesen werden, dass sofern ein über den Grundschutz hinausgehender Löschwasserbedarf im Sinne des Objektschutzes notwendig wird, dieser auf Kosten des Antragstellers nachzuweisen ist. Die Stellplätze sind vorhanden.
Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 12:11 Uhr