BVA 002/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 10.07.2023
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Baubuch-Nr.:
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Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses
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Bauort: Julie-Braun-Weg 1
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Haus-Nr. erteilt: ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 845/3
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja 0 nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Für das Vorhaben sind ausreichend Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze ausgewiesen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die geplante Bebauung.
Laut Bayerischer Bauordnung ist bei Neubauten mit mehr als 3 Wohnungen ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück vorzuhalten. Dieser fehlt in der Planung. Es wird auf den öffentlichen Spielplatz auf der Försterwiese verwiesen. Seit der letzten Änderung der Bayerischen Bauordnung ist diese Möglichkeit nicht mehr zulässig. Es ist entweder ein Spielplatz auf dem Grundstück nachzuweisen, eine Ablöse zu vereinbaren oder eine Abweichung zu beantragen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ein Spielplatz ist auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 12:12 Uhr