Vereidigung des Nachrückers/der Nachrückerin in den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind neue Stadtratsmitglieder in der ersten Sitzung nach Ihrer Berufung in der öffentlichen Sitzung zu vereidigen. 

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“

Datenstand vom 20.01.2016 11:28 Uhr