3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 01.02.2024 bzw. 12.02.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ beschlossen.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens soll der bestehende Bebauungsplan überarbeitet und weiterentwickelt werden. Hierbei können unter anderem die städtebaulichen Gesamtentwicklungsziele der Stadt weiterhin gesichert werden, gleichzeitig aber auch eine verträgliche Nachverdichtung und Umnutzung im Bestand ermöglicht werden. Parallel kann zudem ein Beitrag zum Flächensparen geleistet werden.

Insgesamt sollte mit einer Änderung des Planungsrechtes eine Gesamtüberarbeitung erfolgen. D.h. es sollte eine selbstständige Änderung durchgeführt werden und das bestehende Planungsrecht allgemein außer Kraft setzen. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 20.02.2024 bis 12.04.2024 statt.
Die während der Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Datenstand vom 25.04.2024 16:28 Uhr