Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Es liegen nun die tatsächlichen Kosten für das Abrechnungsjahr 2023 der Zusatzkraft für Integration vor. Die Rückrechnung ergibt im Ergebnis für das Jahr 2023 für den Kindergarten den Gewichtungsfaktor 7,34 und für den Hort 7,14.



Sitzung am 02.03.2023

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2021 und 2022, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2023. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2023 besuchen voraussichtlich 7 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,50 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.



Sitzung am 04.05.2023

Der Hort St. Martin in Meckenhausen beantragt die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2023. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Seit Februar 2023 besuchen 3 Kinder den Hort, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 5,91 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschlussvorschlag

Der Rückrechnung des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 7,34 im Kindergarten und von 4,5 auf 7,14 im Hort für das Betreuungsjahr 2023 wird entsprochen.

Datenstand vom 25.04.2024 16:28 Uhr