1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 79. Sitzung des Stadtrates 19.09.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Bereits seit einiger Zeit hat die Firma Klingele in Hilpoltstein vor, sich am Betriebsstandort in der Industriestraße zu erweitern. Im Jahre 2021 wurde daher der Bebauungsplan Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ erlassen.

Aufgrund der Kostenexplosion im Baugewerbe wurde das aus dem Bebauungsplan resultierende Logistikkonzept überprüft. Die Firma Klingele hat nun Planungsänderungen, welche mit dem bestehenden Planungsrecht nicht mehr vereinbar sind. 

Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan in einem Änderungsverfahren zu ändern. In diesem Zuge wird der ursprüngliche vorhabenbezogene Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan umgewandelt. Der geschlossene Durchführungsvertrag ist im Laufe des Verfahrens aufzuheben und ein städtebaulicher Vertrag wird geschlossen.

In der nun neuen Planung, soll im Anschluss an das bestehende Fabrikgebäude eine Lager- und Verladehalle (ca. 94 m x 49 m x 12 m) errichtet werden.
Weiterhin soll in Richtung Westen, im Anschluss an die geplante Lager- und Verladehalle, ein automatisiertes Fertigwarenlager (Hochregallager) errichtet werden. Die Abmessungen des geplanten Hochregallagers belaufen sich voraussichtlich auf 49 m x 80 m x 27,5 m ab GOK (BxTxH).

Im Vergleich zum bestehenden Baurecht tritt nun an Stelle des parallel zur Industriestraße verlaufenden Hochregallagers die Lager- und Verladehalle, während das Hochregallager nun 90 Grad gedreht nicht mehr parallel zur Industriestraße in Richtung Westen errichtet werden soll.

Die Planung des neuen Bebauungsplanentwurfs wurde bereits erarbeitet und ist dem Lageplan zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sofern die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nichts Weiteres ergibt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird dennoch in zwei Auslegungsrunden durchgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2024 14:38 Uhr