Glasfaserausbau Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0: Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens zum weiteren Ausbau der Ortsteile


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 79. Sitzung des Stadtrates 19.09.2024 ö 8.2

Sachverhalt

Zur Sitzung am 19.05.2022
Klaus Eckel, IK-T, stellte das Ergebnis der Markterkundung und die Förderverfahren vor und machte erste Vorschläge zum weiteren Ausbau.

Zur Sitzung am 21.07.2022
Der Stadtrat beschloss die Antragstellung für den Vollausbau der noch unterversorgten Gebiete im gesamten Stadtgebiet Hilpoltsteins auf Grundlage der vorgestellten kombinierten Förderprogramme.

Zur Sitzung am 21.09.2023
Der Stadtrat beschloss, den Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von 8.118.000,00 € zum Glasfaserausbau der festgestellten unterversorgten 1.804 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 im Förderaufruf vor dem 15.10.2023 für das mit Kofinanzierung des Freistaates Bayern zu stellen. Der Stadtrat beschloss weiter, ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers durchzuführen.

Der Antrag wurde am 06.10.2023 gestellt.

Zur Sitzung am 25.07.2024
Karolina Albrecht informierte, der gestellte Förderantrag werde abgelehnt werden. Man habe entsprechend der überarbeiteten Gigabitrichtlinie des Bundes ein neues Markterkundungsverfahren gestartet. Wohlwissend, dass der Stadtrat den Ausbau verschoben habe, wolle man nun in das Verfahren starten. Aufgrund der langen Zeitspannen hätte man dann die Ergebnisse der Markterkundung und einen vorläufigen Förderantrag in der Hinterhand, um etwa im Jahr 2026 über Ausschreibung und Ausbau entscheiden zu können.

Zur Sitzung am 19.09.2024
Der Förderantrag vom Oktober 2023 wurde am 31.07.2024 abgelehnt.

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet führt die Stadt Hilpoltstein das Gigabit-Förderverfahren des Bundes nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, in der Änderungsfassung vom 30.04.2024, durch. Das Ergebnis der Markterkundung wird in der Sitzung vorgestellt.

Branchendialog

Im ersten Schritt hat die Stadt Hilpoltstein, mit Unterstützung des ADBV Landkreis Roth, Branchendialoge zur Ermittlung des privatwirtschaftlichen Ausbaupotentials durchgeführt. Der Branchendialog wurde im Zeitraum 25.04.2024 – 25.05.2024 durchgeführt, um bei den TKU abzufragen, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in Planung ist.


Markterkundungsverfahren
Als weiterer erforderlicher Schritt im Gigabit-Förderverfahren wurde ein formelles Markterkundungsverfahren (MEV) nach Vorgaben der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 über alle Adressen des Stadtgebietes durchgeführt. Dabei wurden Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, ihre Ist-Versorgung und mögliche Eigenausbauplanungen mitzuteilen. Das Markterkundungsverfahren wurde im Zeitraum 19.06.2024 - 14.08.2024 durchgeführt. Im Rahmen des Markterkundungsverfahren sind Rückmeldungen von drei Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Die eingegangenen Meldungen der Telekommunikationsunternehmen wurden ausgewertet und auf Plausibilität geprüft. 

Als Ergebnis für das Markterkundungsverfahren (MEV) wurde hierbei festgestellt (siehe hierzu auch kartographische Darstellung in der Präsentation zur Gemeinderatssitzung)

Nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 förderfähige Adressen:
ca. 1.665 Adressen

Punkteergebnis nach Kriterienkatalog

Zur Feststellung der Förderwürdigkeit werden alle, im Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0, eingereichten vorläufigen Förderanträge anhand folgender Kriterien bepunktet:
  1. Nachholbedarf: Anteil von unterversorgten Adressen (Datenrate von weniger als 30 Mbit/s im Download) 
  2. Synergienutzung: Gigabitausbau ist bereits durchgeführt oder verbindlich angekündigt, es verbleiben aber unterversorgte kleinere Restgebiete 
  3. Digitale Teilhabe im ländlichen Raum: Einwohnerdichte
  4. Interkommunale, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Die zuständige Bewilligungsbehörde bepunktet die Anträge entsprechend dem Erfüllungsgrad des jeweiligen Kriteriums und gewichtet anschließend die erreichten Punkte für jedes Kriterium. Anträge mit mindestens 300 Punkten (von 500 möglichen Punkten) werden als sogenannte Fast-Lane Anträge unmittelbar nach Prüfung bewilligt. Anträge, die weniger als 300 Punkte erreichen, werden als nicht vorrangig förderwürdige Vorhaben im Sinne dieses Aufrufs nachrangig bewilligt. Das heißt, sie werden am Ende dieses Aufrufes (Stichtag 30.09.2024) entsprechend ihrer Punktzahl gereiht und in absteigender Reihenfolge bewilligt, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel, für die Gebietskörperschaften des Antragsgebiet Bayern, erschöpft sind (So wurden im Aufruf 2023 Anträge im Bundesland Bayern vorläufige Förderanträge mit 245 Punkten noch bewilligt).

Für den vorläufigen Förderantrag ergibt sich im Förderportal, unter Heranziehung der Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren (MEV), vor abschließender Prüfung durch den Projektträger, dass folgende Punkteergebnis: 219 Punkte

Bleibt es bei der aktuell ermittelten Punktzahl, dann wird der Antrag nicht als Fast-Lane Antrag gewertet.

Grobkostenschätzung zur Förderantragstellung

Die durch Telekommunikationsunternehmen ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke für die Glasfasererschließung (FTTH/FTTB) der förderfähigen Adressen ist sehr stark von der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie den anbietenden Telekommunikationsunternehmen abhängig. Bei angenommenen durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss zwischen 6.000 EUR (Empfehlung BBZ) und 9.000 EUR (Empfehlung PWC) liegt die Grobkostenschätzung für die Gesamtausgaben zwischen ca. 9.990.000 EUR und 14.985.000 EUR. 
Der Eigenanteil der Stadt Hilpoltstein, mit 10%, liegt hierbei voraussichtlich zwischen ca. 999.000 EUR und 1.498.500.000 EUR.

Die durchschnittlichen Investitionskosten je Hausanschluss, bei Förderverfahren nach BayGibitR, lagen bei einer vergleichbaren Gebietskulisse bei ca. 4.300 EUR. Auf Basis dieser Erfahrungswerte wird durch das Bayerische Breitbandzentrum angeregt für den vorläufigen Förderantrag 6.000 EUR pro Adresse, statt der standardmäßig vorgegebenen 9.000 EUR anzusetzen. Daraus ergibt sich die folgende Finanzierung.

Finanzierung bei 6.000 EUR pro Adresse:
Dies ergibt die folgenden Finanzierungsanteile, die für den vorläufigen Förderantrag über das Förderportal ermittelt wurden:
Die vorläufige Zuwendung des Bundes beträgt (Förderquote 50%):
       4.995.000 EUR
Die vorläufige Zuwendung aus der Bayerischen Kofinanzierung (Förderquote 40%):
       3.996.000 EUR
Der voraussichtliche Eigenanteil von 10% der Stadt Hilpoltstein beträgt:
       999.000 EUR

Ein Antrag auf Zuwendung der Bayerischen Kofinanzierung ist erst nach dem Auswahlverfahren und dem Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Bundes in endgültiger Höhe zu stellen und ist Betragsmäßig fest an den endgültigen Bewilligungsbescheid gebunden.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:


Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Szenario-Bericht zur Grobkostenschätzung zur Kenntnis und beschließt den Antrag auf Zuwendung von Bundesmitteln in vorläufiger Höhe von 4.995.000 EUR zum Glasfaserausbau der aktuell festgestellten unterversorgten ca. 1.665 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 zu stellen.

Abweichend vom Förderportal des Bundes wird zur Förderantragstellung in vorläufiger Höhe eine Kostenschätzung von 6.000 € pro Adresse angenommen.
Die erforderlichen Ausgaben zur Begleichung der Wirtschaftlichkeitslücke des Netzbetreibers für das Gemeindegebiet in Höhe von 9.990.000 EUR (entspricht 6.000 EUR je Adresse) sind im Haushaltsplan ab 2026 zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag 2:

Unter dem Vorbehalt der antragsgemäßen Bewilligung dieses Zuwendungsantrags (Beschluss 1) beschließt die Stadt Hilpoltstein ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes im ermittelten Ausbaugebiet im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durchzuführen.

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt eine ggf. erforderliche Losbildung gesondert festzulegen und in die Ausschreibungsunterlagen einfließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.10.2024 14:38 Uhr