Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2025 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
85. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2025 - 2028. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.
Das Gebührenaufkommen der Abwasserbeseitigungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 2,70 € pro m³ und 36,- € bis 450,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.
Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die Benutzungsgebühr (§ 9 BGS-EWS) für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2025 - 2028 auf 4,93 € pro cbm.
Die Grundgebühr (§ 9 a BGS-EWS) beträgt unverändert zwischen 36,- € und 450,- € abhängig von der jeweiligen Zählergröße.
Die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2
Datenstand vom 27.03.2025 15:10 Uhr