BVA 001/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 11.01.2024
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Baubuch-Nr.:
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Bauvorhaben: Grundstücksteilung und Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern
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Bauort: Erlacher Straße 8
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 485/7
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 5 „Heuberger Höhe“
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Gebietsart nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Überbau der nördlichen Baugrenze
- geänderter Garagenstandort
- Dachneigung 45° (lt. Bplan 30°-38°)
- erhöhter Kniestock 1 m (lt. Bplan max. 30 cm)
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die Antragssteller planen die Teilung des Grundstückes. Auf dem westlichen Grundstück soll ein Neubau errichtet und anschließend das bestehende Wohnhaus abgerissen werden. Auf dem so entstehenden freien östlichen Grundstück kann dann später noch ein Einfamilienwohnhaus errichtet werden.
Für die geplante Bebauung wären einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Diese sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und wurden teilweise bei anderen Vorhaben in diesem Gebiet auch schon erteilt.
Bei Teilung des Grundstückes hat die Stadt die Kosten für Grundstücksanschlüsse und Bordsteinabsenkung zu tragen.
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Beschluss
Der vorlegten Planung wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:05 Uhr