BA Nr. 045/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.06.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         06.05.2024

Baubuch-Nr.: 045/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines 7- Familienhauses, Energieeffizienz, Sanierung und Dachgeschossausbau
Bauort:        Wolfsteiner Straße 1
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        490
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja        X nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)

Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Der über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserbedarf ist im Sinne des Objektschutzes durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das beantragte Vorhaben ist grundsätzlich nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Jedoch liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer gültigen Veränderungssperre. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre könnte nur erteilt werden, wenn der Bauherr bestätigen kann, dass alle Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes eingehalten werden. Die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ lässt jedoch mit den anzuwendenden Instrumenten auf diesem Grundstück keine zusätzliche Bebauung (unabhängig von Höhe oder Geschossigkeit) zu.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu erteilen. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 17.01.2025 10:11 Uhr