Ergänzung der Anlage zu § 2 der Satzung über die Straßenreinigungsanstalt der Stadt Hilpoltstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 02.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 02.06.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Straßen im neuen Baugebiet „Dorotheenhöhe“ sind alle mittlerweile vollständig hergestellt und sollen ab 01.07.2016 regelmäßig maschinell gereinigt werden. Dasselbe gilt für die Straßen in der Erweiterung des Gewerbegebietes „Kränzleinsberg“. Gemäß § 2 der Satzung über die Straßenreinigungsanstalt der Stadt Hilpoltstein sind die neu hinzugekommenen Straßen in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Beschluss

Die Straßen im Baugebiet „Dorotheenhöhe“ und in der Erweiterung des Gewerbegebietes „Kränzleinsberg“ sollen maschinell gereinigt werden. Die Anlage (Straßenverzeichnis) zu § 2 der Satzung über die Straßenreinigungsanstalt der Stadt Hilpoltstein wird entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2016 08:07 Uhr