Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Weinsfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Sitzung des Stadtrates, 14.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung vom 07.03.2016 wurde der Antrag auf Vorbescheid Pauli bezüglich der Möglichkeit einer Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 69 in Weinsfeld behandelt und Zustimmung signalisiert. Die Erteilung einer Baugenehmigung ist aber laut Bescheid des Landratsamtes Roth nur im Rahmen einer Einbeziehungssatzung möglich.
Am Montag, 27.06.2016, wurde den Antragsstellern sowie den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke erläutert, welche Auswirkungen eine solche Satzung hätte, wenn die entsprechenden Grundstücke mit einbezogen würden. Es wurde besprochen, dass bis zum 20.07.2016 eine Aussage darüber getroffen werden soll, ob für diese Grundstücke eine Aufnahme in den Umgriff der Satzung gewünscht werde oder nicht.
Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich ist, würde diese Einbeziehungssatzung Teilbereiche der Fl.Nr. 63, 65, 67 und 69 der Gemarkung Weinsfeld umfassen. Die betroffenen Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. teilweise als gemischte Baufläche ausgewiesen und liegen im Außenbereich. Sollten sich die restlichen Eigentümer gegen eine Aufnahme in den Geltungsbereich entscheiden, sollte die Aufstellung für das Grundstück Fl.Nr. 69 beschlossen werden.
Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Bei der Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) entsprechend anzuwenden.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Weinsfeld zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Weinsfeld nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2016 08:10 Uhr