Einführung von wiederkehrende Beiträgen im Straßenausbaubeitragsrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 28.07.2016 wurde auf die neue Möglichkeit hingewiesen, sogenannte wiederkehrende Beiträge im Straßenausbeitragsrecht einzuführen. Die Stadt Hilpoltstein rechnet ihre Maßnahmen aktuell nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen vom 27. Januar 2003 (Ausbaubeitrags-satzung - ABS -)“ in Form sogenannter einmaliger Beiträge ab. Es ist zu entscheiden, ob die Stadt Hilpoltstein künftig neben/statt einmaligen Beiträgen wiederkehrende Beiträge im Straßenausbaubeitragsrecht erhebt oder nicht.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein führt künftig sog. wiederkehrende Beiträge im Straßenausbaubeitragsrecht ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Datenstand vom 13.02.2017 14:24 Uhr