Neufestsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Stadtrates, 08.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2017 - 2020. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.
Das Gebührenaufkommen der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 1,55€ pro m³ und 36,- € bis 240,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.
Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung auf Grund der Neukalkulation eine Gebühr in Höhe von 1,45 € pro m³. Die Grundgebühr verbleibt unverändert.
Für die Ortsteile der Marktgemeinde Thalmässing, Offenbau und Eysölden, wird die Gebühr auf netto 0,78 € (bisher 0,77 €) pro m³ Wasser festgesetzt.
Die Gebühren sowie das Wasserbezugsentgelt gelten während des Kalkulationszeitraums vom 01.01. 2017 bis 31.12.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2017 16:26 Uhr