Antrag zur Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Auschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 05. Sitzung des Auschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 15.11.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf Vorschlag des Stadtrats Felix Erbe aus der Stadtratssitzung vom 10.12.2015 sollten die Kriterien der Vereinsförderung überprüft werden. Neben dem Zuschuss für Übungsleiter sollten evtl. auch Jugendleiter mit Juleika-Ausbildung gefördert werden.

Sollte dem Vorschlag gefolgt werden, müssten die Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Hilpoltstein vom 12.12.2013 angepasst werden. Möglich wäre die Integration in den § 9 der Richtlinie oder die Einfügung einer separaten Regelung, etwa wie folgt:

Nach § 9 wird ein § 9 a eingefügt:

§9 a Jugendleiterzuschuss

Alle Vereine der Stadt Hilpoltstein erhalten auf Antrag jährlich einmal einen pauschalen Jugendleiterzuschuss (ausgenommen sind die Übungsleiter nach § 9) nach folgender Regelung:

Anzahl Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 26 Jahre) x Faktor    (Anm.: bei Sportvereinen 10)
Anzahl Jugendleiter mit Schulungsnachweis x Faktor     (Anm.: bei Sportvereinen 650)

Als Schulungsnachweis gilt die Kopie der gültigen Juleica-Ausweise der aktiven Jugendleiter oder eines vergleichbaren Schulungsnachweises z.B. GRUSL von Kolping; die Nachweise dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Eine Doppelförderung einzelner Personen mit mehreren Schulungsnachweisen ist nicht möglich (z.B. Übungsleiterschein und Juleica oder Juleica und GRUSL).


Der Gesamtbetrag der Förderung für Jugendleiterinhaber darf ______________ Euro (Anm.: bei Übungsleiter 20.000,- €) nicht übersteigen.


Diese Änderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Einfügung des § 9 a „Jugendleiterzuschuss“ in die Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Hilpoltstein vom 12.12.2013oder einer Erweiterung des § 9 der Richtlinien wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2017 13:37 Uhr