Es wurde folgender Antrag der Fraktion der Freien Wähler gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mahl,
die Freie Wähler Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung an den Stadtrat:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu den geplanten Vorranggebieten für Windkraftanlagen mit den Nummern 407 und 409 eine Stellungnahme zu erarbeiten und diese bis spätestens zum 20.05.2025 an der zuständigen Stelle vorzulegen.
Begründung:
Mehrere Ortsteile wie Bischofsholz (Abstand 600 Meter von Mischbebauung), Jahrsdorf und Pierheim sind von den geplanten Windvorranggebieten unmittelbar betroffen. Der Ortsteil Jahrsdorf würde nach den jetzigen Planungsstand von 4 Richtungen mit Windkraftanlagen betroffen sein. Die aufgeführten Ortsteile sehen sich bereits jetzt einer erheblichen Belastung durch bestehende Infrastruktur ausgesetzt, darunter bestehende Windkraftanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFP), die Autobahn sowie die ICE-Trasse. Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme erneut auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung hinweist und dies deutlich gegenüber der zuständigen Planungsstelle einfordert.
Wir bitten um Diskussion und Beschluss in der nächsten Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen Stefanie Schmauser-Nutz
FW-Fraktionssprecherin
Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat mit Beschluss vom 10.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 23. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Die Fortschreibung umfasst die Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“. Im Einzelnen sollen über eine Teilfortschreibung des Kapitels folgende Bereiche überarbeitet werden:
- Überarbeitung des Kriterienkatalogs Windkraft
- Neufassung der Erfordernisse der Raumordnung (Ziele und Grundsätze) sowie Begründungstexte
- Neuaufnahme von Vorranggebieten Windkraft (teilsweise im Anschluss an bestehende Windenergiegebiete)
- Streichung eines bestehenden Vorbehaltsgebiets (WK 58) im Zuge eines Flächentausches (Neuaufnahme Vorranggebiet WK 107)
Die Gemeinden können ihre Stellungnahmen bis zum 20.05.2025 einreichen.
Die Änderung der neu ausgewiesenen Windvorrangflächen betrifft auch das Gemeindegebiet der Stadt Hilpoltstein.
Im Zuge der Änderung des Regionalplans werden 32 Vorranggebiete mit einem Gesamtumfang von ca. 2.449 ha neu ausgewiesen. Inhaltlicher Teil der Fortschreibung im Zuge der 23. Änderung sind primär diese 32 neu aufgenommenen Gebiete. Diese komplettieren die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (Bestandsschutz), die nicht Gegenstand der 23. Änderung sind.
neu ausgewiesene Flächen Stadtgebiet Hilpoltstein
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WK 407
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WK 409
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WK 410
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