Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Stadtrates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 93. Sitzung des Stadtrates 08.05.2025 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Es liegen nun die tatsächlichen Kosten für das Abrechnungsjahr 2024 der Zusatzkraft für Integration vor. Die Rückrechnung ergibt im Ergebnis für das Jahr 2024 für den Kindergarten-Neubau den Gewichtungsfaktor 6,57, für den Kindergarten-Altbau 7,10 und für den Hort 7,07.

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2022 und 2023, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2024. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2024 besuchten bis zu 6 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen und 5 Kinder den Hort, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,57,7,10 und 7,07 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Beschluss

Der Rückrechnung des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,57 im Kindergarten-Neubau, von 4,5 auf 7,10 im Kindergarten-Altbau und von 4,5 auf 7,07 im Hort für das Betreuungsjahr 2024 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.05.2025 08:34 Uhr