Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Stellplatzsatzung vom 27.01.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Stadtrates, 22.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 27.01.2022 den Erlass einer Stellplatzsatzung über die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen der Stadt Hilpoltstein (Stellplatzsatzung) beschlossen.
Aufgrund der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Soll die Pflicht zum Stellplatznachweis auch nach dem 01.10.2025 beibehalten werden, können die Gemeinden wegen der „Bestandsschutzoption“ nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO eine aktuell gültige Satzung mit einer Änderung vor dem 1. Oktober 2025 den Höchstgrenzen der GaStellV anpassen.
Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben in diesem Fall auch solche Regelungen bestehen, die auf Grundlage der ab 1. Oktober 2025 geltenden Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO so nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt.
In der Sitzung soll die Änderungssatzung sowie der Stellplatzschlüssel anhand der GaStellV erläutert und diskutiert werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen der Stadt Hilpoltstein (Stellplatzsatzung) vom 27.01.2022 als Satzung. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Datenstand vom 19.05.2025 17:00 Uhr