Selbstbindungsbeschluss zur Förderinitiative „Innen statt Außen“


Daten angezeigt aus Sitzung:  94. Sitzung des Stadtrates, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 94. Sitzung des Stadtrates 22.05.2025 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen. Als Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung werden diese seit 2018 erfolgreich im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.

Im Zuge der Förderinitiative "Innen statt Außen" belohnt die Bayerische Staatsregierung besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen sowie auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen. 
Die Stadt Hilpoltstein bewarb sich 2019 um Förderung der Bayerischen Städtebauförderungsinitiative „Innen statt Außen“ für die Sanierung sowie Umnutzung des ehemaligen Gasthauses „Zur Luft“ (Gredinger Str. 1) und der Fördersatz von 80 % wurde bewilligt.

Es erfolgte daraufhin der Erwerb des denkmalgeschützten, zweigeschossigen, Sandsteinquarderbaus im sanierungsbedürftigen Zustand und ein Um- und Ausbau zum Jugendhaus von 2020 bis 2022. 
Das Erdgeschoss ist für Veranstaltungen des Jugendhauses vorgesehen und durch die Jugendlichen zugänglich. Das Gebäude verfügt über einen großen Gruppenraum, welcher über einen Windfang an der Westfassade erschlossen wird. Nördlich des Gruppenraums grenzt eine Küche an, welche im weiteren Verlauf durch ein Lager komplettiert wird. Östlich des Gruppenraums befindet sich ein Bühnenbereich, welcher über einen Flur zugänglich ist. Der Flur ermöglich die Zugänge zu einem Abstellraum für Veranstaltungsgegenstände, dem Treppenraum ins Obergeschoss, den Plattformlift, sowie Toilettenanlagen.

Ins Obergeschoss führt eine dreiläufige, zweimal abgewinkelte Treppe mit Zwischenpodesten. Vom Geschosspodest aus werden der Plattformlift, ein Behinderten- WC und der bauzeitliche Gebäudeteil erreicht. Darin befinden sich zwei Büroräume, ein Mehrzweckraum, ein Besprechungszimmer, sowie Toiletten für die Bediensteten des Jugendreferats.

Das Jugendhaus „Lüftn“ wurde im November 2022 neu eröffnet und wird außerhalb der Schulferien wochentags im Durchschnitt von 70 Kindern und Jugendlichen besucht. Das Jugendreferat als Hausherr arbeitet nach dem Prinzip der offenen Kinder- und Jugendarbeit und erreicht Kinder und Jugendliche auf der Grundlage eines allgemeinen gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Das Jugendhaus steht allen offen. Junge Menschen müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um die Einrichtung und deren Angebote wahrnehmen zu können.
Durch die zentrale Lage - Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium liegen in unmittelbarer Nähe - bietet das Jugendhaus „Lüftn“ vielfältige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche. 

Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 253,59 m² und das Gebäude besteht aus dem bauzeitlichen Gebäudebestand mit modernen Anbauten im Norden und Westen, welche der Gebäudetechnik, der Erschließung und der Unterbringung sanitärer Anlagen dienen.

Die Stadt Hilpoltstein hat, durch die Sanierung eines Gebäudeleerstands in zentraler Lage, die Möglichkeit zur Innenentwicklung genutzt und einen innerörtlichen Leerstand beseitigt. Des Weiteren zeigte die Stadt die Bereitschaft, eine vorrangig auf Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption umzusetzen, welche seit der Eröffnung 2022 unter der Leitung des Jugendreferat genutzt und das Angebot stetig erweitert wird.

Am 21.11.2019 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, das Gebäude Gredinger Straße 1 auf Basis der Planungen des Architekten Elmar Greiner zu sanieren und dort ein Jugendhaus einzurichten. Die Regierung von Mittelfranken hat daraufhin am 25.03.2020 unter dem Aktenzeichen 61401501 einen Förderbescheid erlassen.

Im Rahmen der Städtebauförderung, insbesondere der Förderinitiative „Innen statt Außen“, ist die Gewährung von Fördermitteln an das Vorliegen eines sogenannten Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung gebunden. Dieser Beschluss soll die Bereitschaft der Gemeinde dokumentieren, vorrangig auf die Innenentwicklung zu setzen, beispielsweise durch die Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen.

Aus unserer Sicht dokumentiert der Beschluss vom 21.11.2019 eindeutig die Absicht der Stadt Hilpoltstein, die Prinzipien der Förderinitiative „Innen statt Außen“ umzusetzen. Dieser Beschluss diente auch als Grundlage für den Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 25.03.2020 (Az. 61401501). Die Regierung von Mittelfranken fordert nun jedoch, einen expliziten Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung nachzureichen, um die Fördervoraussetzungen gemäß der Förderinitiative „Innen statt Außen“ vollständig zu erfüllen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein verpflichtet sich der grundsätzlichen vorrangigen Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen vor Außenbereichsflächen. Primär soll die Ortsmitte gestärkt und entwickelt werden. Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerstände sollen vorrangig genutzt werden und Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden, welche mittel- bis langfristig nicht benötigt werden. 

  1. Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein stellt klar, dass mit dem Beschluss vom 21.11.2019 die Stadt Hilpoltstein sich eindeutig zur vorrangigen Innenentwicklung im Sinne der Förderinitiative „Innen statt Außen“ bekannte und auch weiterhin bekennt. Dies beinhaltet insbesondere:
  • Die Umsetzung von Maßnahmen wie die Umnutzung der Lüftn und dem Erwerb der Vorburg, die auf die Stärkung der Innenentwicklung ausgerichtet sind.
  • Die bevorzugte Nutzung von Konversionsflächen, Brachflächen und Gebäudeleerständen innerhalb des Stadtgebiets, beispielsweise durch die Entwicklung eines Wohngebiets im Bereich der Freystädter Straße, wo ehemals gewerblich genutzte Flächen in Wohnnutzung überführt werden solle.

Datenstand vom 19.05.2025 17:00 Uhr