ÖPNV – Vergabe Linienbündel 3 – Rufbus und Anrufsammeltaxi


Daten angezeigt aus Sitzung:  95. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Allgemein:
Die Genehmigungen der Linien- und Bedarfsverkehre im Linienbündel 3 nach § 42 PBefG laufen zum 11.12.2027 aus. Um die Laufzeit der Verkehre zu verlängern, ist das Vergabeverfahren gemäß EU-Verordnung 1370/2007 (Artikel 7.2) zu starten. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Das Linienbündel 3 ist in drei Teilnetze eingeteilt. Die Teilnetze 1 und 2 werden derzeit noch eigenwirtschaftlich vom Verkehrsunternehmer VGR (Allersberg, Heideck, Hilpoltstein) betrieben. Es entstehen aktuell keine Kosten. 
Das Teilnetz 3 (Greding, Thalmässing) wird gemeinwirtschaftlich durch den Verkehrsunternehmer Rombs betrieben.


  1. Achsenverbindungen:
Auf Basis des Nahverkehrsplans soll das ÖPNV-Angebot optimiert und auf den Achsen eine Taktverdichtung im 1-Stundentakt geplant werden.
In der Arbeitssitzung des Mobilitätsausschusses am 10.02.2025 wurden zwei Varianten zur Optimierung der Achsen im Linienbündel 3 und der Status quo aufgezeigt.

Variante 1
  • Georgensgmünd – Röttenbach – Heideck – Thalmässing – Greding – Kinding
  • Greding – Obermässing – Meckenhauen – Sindersdorf – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Meckenhausen – Freystadt – Neumarkt
  • nur Strecke Thalmässing – Hilpoltstein
  • Heideck – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Allersberg
  • Geschätzte Kosten: 5,5 Mio. €

Variante 2
  • Hilpoltstein – Thalmässing – Greding – Kinding
  • Heideck – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Allersberg
  • Geschätzte Kosten: 2,5 Mio. €


Der Mobilitätsausschuss sprach sich für die Variante 2 aus und empfahl dem Kreistag, die Vorabbekanntmachung und das Vergabeverfahren des Linienbündels 3 wie präsentiert (Variante 2) durchzuführen.

Die Kosten für die Achsenkonzepte liegen zu 100 % beim Landkreis. Deswegen liegt die Entscheidung über die Achsenkonzepte auch beim Kreistag.



  1. Bedarfsverkehre
Die Gemeinden wünschen sich bei den Bedarfsverkehren ebenfalls eine Verbesserung des Angebots. Der Landkreis Roth zahlt 50 % des Defizits, die restlichen 50 % sind von den betroffenen Kommunen zu tragen. Die Entscheidung über die Form des Bedarfsverkehrs treffen die jeweiligen Gemeinden in ihren Gremien.

Buslinien (= Achsenverbindungen + „Schulbuslinien“) und Bedarfsverkehre werden gemeinsam ausgeschrieben, die Zeitschiene sieht wie folgt aus:

Schritt 1: September 2025
Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung der benötigten Verkehrsleistungen im EU-Amtsblatt.
Schritt 2: Dezember 2025
Die Verkehrsunternehmen haben drei Monate Zeit, einen eigenwirtschaftlichen Antrag (kein Zuschuss) zu stellen.
Schritt 3: September 2026
Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag vorliegt.
Schritt 4: Dezember 2027
Betriebsbeginn der neuen Verkehre.


Aktuell haben wir zwei Bedarfsverkehre im Stadtgebiet Hilpoltstein, deren Buchung eine Stunde vor Abfahrt erfolgen muss:
  • Das Anrufsammeltaxi (AST) A630 
    Es fährt von Montag bis Freitag und an den Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen.
    Das AST holt die Fahrgäste vom Bahnhof Roth, Roth Stieberstraße und Bahnhof Hilpoltstein ab und fährt diese am Zielort (Stadtgebiet Hilpoltstein) bis vor die Haustür: Das Fahrgastaufkommen in 2024 betrug 378 Personen bei 200 Fahrten. Der Anteil am Defizit für die Stadt Hilpoltstein betrug ca. 3.600 €.

  • Der Rufbus 633.1 (HIP MOBIL)
    Er fährt von Montag bis Freitag nach einem festen Fahrplan. Er bedient alle Ortsteile und hat die Anbindung an die Gredl. Das Fahrgastaufkommen in 2024 betrug 9.760 Personen bei 4.865 Fahrten. Durch den eigenwirtschaftlichen Verkehr fiel für die Stadt Hilpoltstein kein Defizit an. Sollte ab 2027 kein eigenwirtschaftlicher Verkehr angeboten werden, wird das städtische Defizit auf ca. 108 T€ pro Jahr geschätzt.
    Damit das Gewerbegebiet an der Autobahn (Sindersdorf) noch besser angebunden ist, kann beim dortigen Halt die Verkehrsbeschränkung „nur Einstieg“ bzw. in Gegenrichtung „nur Ausstieg“ entfernen werden. Damit müsste von allen Ortsteilen das Gewerbegebiet erreichbar sein. 


  • On-Demand-Verkehr (ODV) als Alternative zum Rufbus 633.1

    Der Freistaat fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum durch Zuwendung des Landes. Förderfähig sind u.a. flexible und bedarfsorientierte Bedienformen im ÖPNV. Fördervoraussetzung ist allerdings, dass das Projekt neu eingeführt werden muss. Eine Förderung für das Hilpoltstein Mobil 633.1 und das AST A630 ist demnach ausgeschlossen. Der On-Demand-Verkehr würde nach Meinung des LRA ein solches „neues“ Projekt darstellen. Eine Förderung wäre hier also nach jetzigem Stand möglich. 
    Die aktuell gültigen Förderrichtlinien sehen für die Dauer von maximal vier Jahren eine degressive Förderquote in Höhe von 65 % (erstes Jahr), 55 % (zweites Jahr), 45 % (drittes Jahr) und 40 % (viertes Jahr) vor. Wenn zusätzliche Qualitätskriterien erfüllt werden, wird nach Ablauf der Anschubphase eine dauerhafte Anschlussförderung in Höhe von 40 % gewährt. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft jedoch zum 31.12.2026 aus und es ist nicht endgültig bekannt, ob die diese verlängert wird und ob sich die Fördervoraussetzungen bzw. -höhe ändert. Nach Rückspräche bei der Regierung und dem Ministerium ist davon auszugehen, dass eine Verlängerung der Richtlinie ziemlich sicher kommen wird (Förderhöhe & Voraussetzungen allerdings nicht bekannt). 

    Vorteil: Beim ODV können die Fahrgäste von Ortsteil zu Ortsteil fahren, es existiert kein fester Fahrplan – nur ein Bedienungsrahmen (z.B. 6:00 – 18:00 Uhr).

    Nachteil: Höhere Kosten, insb. wenn Förderung nicht mehr in dem Umfang besteht wie bisher. Bei einer kalkulierten 40% Förderung wird der Anteil der Stadt Hilpoltstein an einem Defizit auf ebenfalls ca. 108 T€ pro Jahr geschätzt. Entfällt die Förderung, liegt ein ungefähres Defizit bei ca. 180 T€ p.a.

    Aufgrund der unsicheren Förderkulisse erscheint es günstiger, keine On-Demand-Verkehre zu beauftragen, sondern beim Ruf-Bus-System zu bleiben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Ausschreibung zum Linienbündel 3 weiterhin das Anrufsammeltaxi A630 und den Rufbus 633.1 zu beauftragen. Sollten keine eigenwirtschaftlichen Angebote eingehen, so beträgt der Kostenanteil der Stadt Hilpoltstein nach den aktuellen Regelungen 50 % des Defizits.

Datenstand vom 03.06.2025 12:51 Uhr