Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  95. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ beschlossen.

Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.

Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Sitzung am 16.01.2025 beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Die während der Auslegungsfrist von 12.02.2025 bis 21.03.2025 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand einer Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
 
Die weiteren Entwürfe werden in einer der nächsten Stadtratssitzungen erläutert und für die öffentliche Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt und beschlossen. Danach erfolgt die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt.

Datenstand vom 03.06.2025 12:51 Uhr