BA Nr. 31-2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
95. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 12.05.2025
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Baubuch-Nr.: 31/2025
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Bauvorhaben: Neubau eines Wohnheims für 24 Menschen mit Behinderung
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Bauort: Auhofer Weg 2a
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 570/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der Masterplan für den Neubau von 2 Wohnheimen der Rummelsberger Anstalten auf den Grundstücken 570 und 570/8 der Gemarkung Hilpoltstein, nördlich der Auhof-Gärtnerei, wurde bereits 2019 gebilligt. Das erste Wohnheim befindet sich aktuell im Bau, für das zweite Wohnheim, das nördlich davon errichtet werden soll, wurde nun der Bauantrag gestellt. Die Planung entspricht den Vorgaben des Masterplanes.
Überlegungen zum Bau eines dritten Wohnheimes laufen aktuell. Im Anschluss an das nun beantragte Wohnheim, wird dies aber wohl nicht realisierbar sein, da die Immissionswerte zum städtischen Bauhof hin, schwer eingehalten werden können.
Nachtrag 02.06.2025:
Als Nachreichung wurde ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung eingegeben. Für das Vorhaben wären gem. Stellplatzsatzung 15 Fahrradstellplätze notwendig. In der Planung sind 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Mit folgender Begründung wird die Reduktion um 5 Stellplätze beantragt:
Das Bewohnerklientel ist aufgrund von eingeschränkten körperlichen und kognitiven Fähigkeiten (gerade bei körperlichen und geistigen Mehrfachbehinderungen) zu 90% nicht in der Lage, Fahrrad zu fahren. Hieraus ergibt sich ein stark reduzierter Stellplatzbedarf.
Für KFZ werden 5 Stellplätze inkl. 1 Behindertenstellplatz nachgewiesen. Dies entspricht den Anforderungen der Stellplatzsatzung.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Durch das geplante Bauvorhaben darf es zu keinen Einschränkungen (insbesondere auf Grund von Lärmimmissionen) bei dem Betrieb des städtischen Bauhofs kommen.
Datenstand vom 03.06.2025 12:51 Uhr