BA Nr. 127/2024 - erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Eingang:         30.12.2024

Baubuch-Nr.: 127/2024

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (vorm. Zweifamilienwohnhaus)
Bauort:        Johann-Friedrich-Straße 23
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        240/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist aktuell nicht gesichert
      
Geh- und Fahrtrecht über Grundstück Fl. Nr. 448 notwendig
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Im Jahr 2011 wurde die Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstückes durch Vorbescheid beantragt und für zulässig erklärt. Dieser genehmigte Vorbescheid ist mittlerweile jedoch nicht mehr gültig. Nun ist erneut über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Im Vergleich zum Vorbescheidsantrag liegt das Gebäude nach der aktuellen Planung weiter nördlich. Die Zufahrt zu den Stellplätzen und Garagen sind über den Geh- und Radweg südlich des Stadtweihers geplant. Um die wegemäßige Erschließung zu sichern, wäre ein Geh- und Fahrtrecht über das städtische Grundstück Fl.Nr. 448 zu erteilen. Eine Erschließung über den Geh- und Radweg ist zwar gegenüber einer direkten Ausfahrt in den fließenden Verkehr im Kurvenbereich zu bevorzugen, jedoch hat die Stadtverwaltung auch sicherheitstechnische Bedenken bei einer An-und Abfahrt sowie eventuell notwendigen Rangiervorgängen im Fußgängerbereich. 

Ergänzung zur Sitzung am 07.04.2025:
Zwischenzeitlich wurde eine Umplanung vorgelegt. Diese soll in der Sitzung gezeigt und diskutiert werden. Das Vorhaben wurde von einem Zweifamilienhaus zu einem Einfamilienhaus umgeplant. Dadurch entfallen die beiden offenen Stellplätze. Die Zufahrt wurde nach Süden verschoben und verläuft nur noch teilweise über öffentlichen Grund. Die Garage/der Carport wurde nach Osten verschoben.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.




Diskussionsverlauf:

Datenstand vom 07.04.2025 16:10 Uhr